Mein Profil
1969 bis 1981
Schulbesuch mit abschließender Fachhochschulreife
1981 bis 1987
Architekturstudium an der FH Münster, Fachbereich
Architektur, mit Abschluss als Dipl.-Ing.
Studienbegleitende Mitarbeit im Architektur- und Sachverständigenbüro meines Vaters, Dipl.-Ing. Architekt Siegfried Zeller, ö.b.u.v. Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken und für die Bewertung von Schäden an Gebäuden
Bis 1995
Selbstständige Tätigkeit in der Immobilienwirtschaft;
Bewertung und Vermittlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien
Seit 1993
Erstellung von Verkehrswertgutachten für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, von Mieten und Pachten und von Schäden an Gebäuden
Ab ca. 1996
Prüfungsvorbereitungen für den Nachweis der besonderen Sachkunde zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung als Sachverständige
1999
Öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg als Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
Bis heute
Selbstständige Tätigkeit als ö.b.u.v. Sachverständige
Regelmäßige Fortbildungen
Mitglied im Gutachterausschuss der Stadt Donaueschingen
Der Pflichtenkatalog des ö.b.u.v. Sachverständigen verlangt sehr ausdrücklich auch
die „höchstpersönliche Gutachtenerstattung“. Denn ausschließlich diese einzelne Person hat, mit Ausbildung, Fachwissen und Erfahrung, ihre besondere Sachkunde nachgewiesen. Gleichzeitig hat diese Person aber auch davon überzeugen müssen, den geforderten Anforderungen ganz persönlich entsprechen zu können.Nicht „nur“ die besondere Sachkunde ist beim ö.b.u.v. Sachverständigen unausweichliche Grundvoraussetzung. In gleich hohem Maß sind auch persönliche Eigenschaften gefordert: absolute Diskretion, das Vermögen, sich schriftlich wie mündlich ausdrücken zu können, die Fähigkeit, bei stetiger Neutralität mit den oftmals schwierigen Situationen anderer respektvoll umgehen zu können, Verantwortung übernehmen zu können. Und letztendlich immer wieder das Rückgrat, sich der Sache sicher zu sein und diese, auch bei Anfechtungen, konträren Diskussionen und/oder vor Gericht, vertreten zu können.“